ENIAC Joint Undertaking Call for proposals:
Richtlinien zur Förderung von Projekten im Rahmen von Bekanntmachungen des Gemeinsamen Unternehmens ENIAC
Nationale Zuwendergeber
Nationale Zuwendungsgeber sind der Bund (Bundesministerium für Bildung und Forschung, BMBF) und der Freistaat Sachsen (Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit, SMWA).
Die Förderung des Bundes erfolgt aus Mitteln des Förderprogramms IKT 2020 des BMBF.
Teilnehmer aus Sachsen werden aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie aus Landesmitteln im Rahmen des Operationellen Programms zur Strukturfondsförderung 2007 bis 2013 gefördert.
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben im IKT-Bereich, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind, eine ausreichende Innovationshöhe erreichen und ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.
Gefördert werden anwendungsorientierte Forschungsprojekte mit nachhaltigem wirtschaftlichen Nutzen für Deutschland und Europa im Sinne von Beschäftigungssicherung und -ausbau, Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit sowie verbesserter Wertschöpfung. Es ist erforderlich, dass die Forschungsprojekte maßgebliche Beiträge zur Hightech-Strategie der Bundesrepublik Deutschland und zum Förderprogramm IKT 2020 des BMBF leisten. Die Wertschöpfungskette sollte durch die Projektpartner möglichst vollständig abgedeckt werden. Die wirtschaftliche Verwertung der Projektergebnisse muss dem Standort Deutschland in ausreichendem Maße zu Gute kommen.
Für Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Teilnehmern aus Sachsen gelten Ziele bzw. Zweck der FuE-Verbundprojektförderung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit (SMWA).
Die FuE-Vorhaben müssen gesellschaftlich relevanten Fragestellungen zuzuordnen sein. Wesentliches Ziel der Förderung ist die Stärkung der Position der deutschen Projektpartner und der ergebnisverwertenden Unternehmen am Standort Deutschland und Europa sowie der beschleunigte Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung.
Die Projekte sollen den Mehrwert der FuE-Ergebnisse anhand einer geeigneten Anwendung, z.B. als Demonstrator, darstellen. Die Ergebnisse von durch das SMWA geförderten FuE-Verbundprojekten sollen in Sachsen verwertet werden.
Projekte der reinen Grundlagenforschung sind von der Förderung ausgenommen.
Die geplante Arbeit der Projektpartner darf weder bereits gefördert worden sein noch redundant mit vergleichbaren bereits geförderten Projekten sein.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, staatliche und nichtstaatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen vorzugsweise in Form von Verbünden zwischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann im Rahmen der Förderung durch das BMBF unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Zuwendungen können im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Sowohl nach BMBF- als auch nach SMWA-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Für Projekte der experimentellen Entwicklung setzt das SMWA in der Regel eine Eigenbeteiligung von 75% voraus.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können. Für vom SMWA geförderte Projekte reduziert sich dadurch die Förderquote der am Verbund beteiligten Unternehmen.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuEuI-Beihilfen berücksichtigen. Für KMU können entsprechend der KMU-Definition der Europäischen Kommission zusätzliche Zuschläge als Bonus gewährt werden. Für vom SMWA geförderte Vorhaben können gemäß o. g. Rechtsgrundlage weitere Zuschläge gewährt werden.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis sind grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98). Bei Unternehmen und Einrichtungen des Privatrechts sind dies im Fall der Förderung durch SMWA die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis (ANBest-P-Kosten, SAB 63001)".
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis sind die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98). Bei Förderung durch SMWA sind dies die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, SAB 63000)".
Bei dem diesjährigen ENIAC Call handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren. Auf europäischer Ebene ist
Ein nationales "Project Outline" ist nicht erforderlich. Jedoch ist zusätzlich zum "Full Project Proposal" ein nationaler Antrag auf Projektförderung einzureichen.
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung seinen Projektträger
VDI Technologiezentrum GmbH
Projektträger des BMBF
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
beauftragt.
Ansprechpartner ist Dr. Jochen Dreßen, Telefon: +49 - 211 62 14-580, Telefax: +49 - 211 62 14-484, eniac@vdi.de
Förmliche nationale Anträge auf Projektförderung sind
bis zum 3. September 2009
beim Projektträger in elektronischer und zusätzlich in rechtsverbindlicher, schriftlicher Form auf dem Postweg (Datum des Poststempels) einzureichen.
Zur Erstellung von förmlichen Anträgen auf Projektförderung ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" erforderlich (http://www.kp.dlr.de/profi/easy).
Vordrucke für Anträge auf Projektförderung, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen werden.
Antragsunterlagen in deutscher Sprache:
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit hat die
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
mit der Durchführung der Förderung beauftragt.
Förmliche sächsische Anträge auf Projektförderung sind
bis zum 3. September 2009
bei der SAB in elektronischer und zusätzlich in rechtsverbindlicher, schriftlicher Form auf dem Postweg (Datum des Poststempels) einzureichen.
Zur Erstellung von förmlichen Anträgen auf Projektförderung sind die Antragspakete AZK bzw. AZA zu nutzen.
Bitte per E_Mail über http://www.sab.sachsen.de/de/foerderung/formularservice/fs_wirtschaft/detailfs_wi_2437.html anfordern.
Unter dieser Internetadresse finden Sie auch die "Richtlinie des SMWA über die Gewährung von Zuwendungen für innovative technologieorientierte Verbundprojekte auf dem Gebiet der Zukunftstechnologien in Freistaat Sachsen (FuE-Verbundprojektförderung)", weitere Informationen, Hinweise und Nebenbestimmungen.
Antragsunterlagen in deutscher Sprache:
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 23 und 44 der Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen sowie Verordnungen der EU zur Durchführung des Operationellen Programms 2007 - 2013.