ENIAC

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ENIAC-2010-1

http://www.eniac.eu

Richtlinien zur Förderung von Projekten im Rahmen von Bekanntmachungen des Gemeinsamen Unternehmens ENIAC

Nationale Zuwendungsgeber

Nationaler Zuwendungsgeber ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Die Förderung des Bundes erfolgt aus Mitteln des Förderprogramms IKT 2020 des BMBF.


Förderkriterien

Im Rahmen des ENIAC Annual Work Programmes 2010 fokussiert das BMBF die Projektförderung ausschließlich auf folgende Sub-Programmes und Grand Challenges:

  • SP1 - Automotive & Transport - Grand Challenge "Full Electric Car"
    in Verbindung mit zielführender Forschung aus SP4, SP5 and SP6
  • SP3 - Energy Efficiency
    in Verbindung mit zielführender Forschung aus SP4, SP5 and SP6


Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben im IKT-Bereich, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind, eine ausreichende Innovationshöhe erreichen und ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.

Gefördert werden anwendungsorientierte Forschungsprojekte mit nachhaltigem wirtschaftlichen Nutzen für Deutschland und Europa im Sinne von Beschäftigungssicherung und -ausbau, Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit sowie verbesserter Wertschöpfung. Es ist erforderlich, dass die Forschungsprojekte maßgebliche Beiträge zur Hightech-Strategie der Bundesrepublik Deutschland und zum Förderprogramm IKT 2020 des BMBF leisten. Die Wertschöpfungskette sollte durch die Projektpartner möglichst vollständig abgedeckt werden. Die wirtschaftliche Verwertung der Projektergebnisse muss dem Standort Deutschland in ausreichendem Maße zu Gute kommen.

Die FuE-Vorhaben müssen gesellschaftlich relevanten Fragestellungen zuzuordnen sein. Wesentliches Ziel der Förderung ist die Stärkung der Position der deutschen Projektpartner und der ergebnisverwertenden Unternehmen am Standort Deutschland und Europa sowie der beschleunigte Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung. Die Projekte sollen den Mehrwert der FuE-Ergebnisse anhand einer geeigneten Anwendung, z.B. als Demonstrator, darstellen. 

Projekte der reinen Grundlagenforschung sind von der Förderung ausgenommen.

Die geplante Arbeit der Projektpartner darf weder bereits gefördert worden sein noch redundant mit vergleichbaren bereits geförderten Projekten sein.


    Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

    Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, staatliche und nichtstaatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen vorzugsweise in Form von Verbünden zwischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann im Rahmen der Förderung durch das BMBF unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

    Die Zuwendungen können im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

    Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. 

    Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

    Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuEuI-Beihilfen berücksichtigen. Für KMU können, entsprechend der KMU-Definition der Europäischen Kommission, zusätzliche Zuschläge als Bonus gewährt werden. 

    Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis sind grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

    Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).


    Europäisches Antragsverfahren

    Bei dem ENIAC Call 2010 handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren. Auf europäischer Ebene ist

    • in der ersten Stufe ein "Project Outline",
    • in der zweiten Stufe ein "Full Project Proposal"

    beim ENIAC Joint Undertaking einzureichen. Siehe hierzu: http://www.eniac.eu.


      Antragsverfahren des BMBF

      Ein nationales "Project Outline" ist nicht erforderlich. Jedoch ist zusätzlich zum "Full Project Proposal" ein nationaler Antrag auf Projektförderung einzureichen.
      Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung seinen Projektträger

      VDI Technologiezentrum GmbH
      Projektträger des BMBF
      VDI-Platz 1
      40468 Düsseldorf

      beauftragt.

      Ansprechpartner ist Dr. Jochen Dreßen, Telefon: +49 - 211 62 14-580, Telefax: +49 - 211 62 14-484, eniac@vdi.de

      Förmliche nationale Anträge auf Projektförderung sind


      bis zum 30. Juli 2010


      beim Projektträger in elektronischer und zusätzlich in rechtsverbindlicher, schriftlicher Form auf dem Postweg (Datum des Poststempels) einzureichen.

      Zur Erstellung von förmlichen Anträgen auf Projektförderung ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" erforderlich (http://www.kp.dlr.de/profi/easy).

      Vordrucke für Anträge auf Projektförderung, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen werden.

      Antragsunterlagen in deutscher Sprache:
      •  in elektronischer Form: easy AZK bzw. easy AZA; AAK bzw. AAA gemäß NKBF, Punkt 3 "Aufträge an Dritte" als Original easy-Datei ohne rechtsverbindliche Unterschrift
      •  in Papierform: easy AZK (ggf. AAK) bzw. easy AZA (ggf. AAA) mit dem identischen Barcode der elektronischen Datei und mit rechtsverbindlicher Unterschrift

        In elektronischer und Papierform:
      • eine Kurzfassung der Vorhabenbeschreibung (Bestandteil eines Antrages nach "easy") 
      • Unterlagen entsprechend der Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis, insbesondere Verwertungsplan mit klarem Anwendungsbezug und Perspektive bzw. Szenarien für den Standort Deutschland sowie detaillierte Kosten/Ausgaben begründende Erläuterungen zu den einzelnen Arbeitspaketen
      • Unterlagen zum Nachweis der Bonität

        Antragsunterlagen in englischer Sprache:
      • das beim ENIAC Joint Undertaking einzureichende "Full Project Proposal" (gilt als Gesamtvorhabenbeschreibung)
        Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).

      Alle Antragsteller sind aufgefordert, zum frühest möglichen Zeitpunkt Kontakt mit den Projektträgern aufzunehmen.


      Ansprechpartnerin für das Gemeinsame Unternehmen ENIAC

      Sabine Schröder
      Projektträger des BMBF im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
      Elektronik und Elektroniksysteme
      Rutherfordstr. 2
      12489 Berlin

      Tel.: +49 30 670 55 772
      Fax: +49 30 670 55 722
      E-Mail: eniac@dlr.de

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Ansprechpartner

      • Sabine Schröder

        • Projektträger des BMBF im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. - Elektronik und Elektroniksysteme
        • Rutherfordstr. 2
        • 12489 Berlin
        • Telefonnummer: +49 30 670 55 772
        • Faxnummer: +49 30 670 55 722
        • E-Mail-Adresse: eniac@dlr.de