ENIAC Joint Undertaking Call for proposals: Richtlinien zur Förderung von Projekten im Rahmen von Bekanntmachungen des Gemeinsamen Unternehmens ENIAC
Nationaler Zuwendungsgeber ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Die Förderung des Bundes erfolgt aus Mitteln des Förderprogramms IKT 2020 des BMBF.
Im Rahmen des ENIAC Annual Work Programmes 2010 fokussiert das BMBF die Projektförderung ausschließlich auf folgende Sub-Programmes und Grand Challenges:
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben im IKT-Bereich, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind, eine ausreichende Innovationshöhe erreichen und ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.
Gefördert werden anwendungsorientierte Forschungsprojekte mit nachhaltigem wirtschaftlichen Nutzen für Deutschland und Europa im Sinne von Beschäftigungssicherung und -ausbau, Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit sowie verbesserter Wertschöpfung. Es ist erforderlich, dass die Forschungsprojekte maßgebliche Beiträge zur Hightech-Strategie der Bundesrepublik Deutschland und zum Förderprogramm IKT 2020 des BMBF leisten. Die Wertschöpfungskette sollte durch die Projektpartner möglichst vollständig abgedeckt werden. Die wirtschaftliche Verwertung der Projektergebnisse muss dem Standort Deutschland in ausreichendem Maße zu Gute kommen.
Die FuE-Vorhaben müssen gesellschaftlich relevanten Fragestellungen zuzuordnen sein. Wesentliches Ziel der Förderung ist die Stärkung der Position der deutschen Projektpartner und der ergebnisverwertenden Unternehmen am Standort Deutschland und Europa sowie der beschleunigte Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung. Die Projekte sollen den Mehrwert der FuE-Ergebnisse anhand einer geeigneten Anwendung, z.B. als Demonstrator, darstellen.
Projekte der reinen Grundlagenforschung sind von der Förderung ausgenommen.
Die geplante Arbeit der Projektpartner darf weder bereits gefördert worden sein noch redundant mit vergleichbaren bereits geförderten Projekten sein.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, staatliche und nichtstaatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen vorzugsweise in Form von Verbünden zwischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann im Rahmen der Förderung durch das BMBF unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Zuwendungen können im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuEuI-Beihilfen berücksichtigen. Für KMU können, entsprechend der KMU-Definition der Europäischen Kommission, zusätzliche Zuschläge als Bonus gewährt werden.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis sind grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bei dem ENIAC Call 2010 handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren. Auf europäischer Ebene ist
beim ENIAC Joint Undertaking einzureichen. Siehe hierzu: http://www.eniac.eu.
Ein nationales "Project Outline" ist nicht erforderlich. Jedoch ist zusätzlich zum "Full Project Proposal" ein nationaler Antrag auf Projektförderung einzureichen.
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung seinen Projektträger
VDI Technologiezentrum GmbH
Projektträger des BMBF
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
beauftragt.
Ansprechpartner ist Dr. Jochen Dreßen, Telefon: +49 - 211 62 14-580, Telefax: +49 - 211 62 14-484, eniac@vdi.de
Förmliche nationale Anträge auf Projektförderung sind
bis zum 30. Juli 2010
beim Projektträger in elektronischer und zusätzlich in rechtsverbindlicher, schriftlicher Form auf dem Postweg (Datum des Poststempels) einzureichen.
Zur Erstellung von förmlichen Anträgen auf Projektförderung ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" erforderlich (http://www.kp.dlr.de/profi/easy).
Vordrucke für Anträge auf Projektförderung, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen werden.
Alle Antragsteller sind aufgefordert, zum frühest möglichen Zeitpunkt Kontakt mit den Projektträgern aufzunehmen.
Sabine Schröder
Projektträger des BMBF im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Elektronik und Elektroniksysteme
Rutherfordstr. 2
12489 Berlin
Tel.: +49 30 670 55 772
Fax: +49 30 670 55 722
E-Mail: eniac@dlr.de