Forschung

ARTEMIS

Die Gemeinsame Technologieinitiative (JTI) ARTEMIS (Advanced Research and Technology für Embedded Intelligence and Systems) ist ein europäisches Forschungsprogramm für Eingebettete Systeme. Für die Durchführung haben die Europäische Kommission, die Mitgliedsstaaten und die europäische Industrie das Gemeinsame Unternehmen (JU) ARTEMIS mit Sitz in Brüssel gegründet. Das JU ARTEMIS organisiert jährlich eine Bekanntmachung (Call) mit anschließender Projektauswahl. Für die Durchführung stellen die Europäische Kommission und die Mitgliedsländer öffentliche Fördermittel von insgesamt ca. 100 Mio. € jährlich zur Verfügung.

ARTEMIS Call 2012

Richtlinien zur Förderung von Projekten im Rahmen von Bekanntmachungen des ARTEMIS JU

Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und experimentelle Entwicklungsvorhaben, die eine ausreichende Innovationshöhe erzielen und ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.

Gefördert werden anwendungsorientierte Forschungsprojekte mit nachhaltigem wirtschaftlichem Nutzen für Deutschland und Europa im Sinne von Beschäftigungssicherung und -ausbau, Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit sowie verbesserter Wertschöpfung. Projekte der reinen Grundlagenforschung sind von der Förderung ausgenommen.

Es wird erwartet, dass das Forschungsprojekt relevante Beiträge zur Hightech-Strategie der Bundesrepublik Deutschland und zum Förderprogramm IKT 2020 des BMBF sowie zu relevanten europäischen Standards leistet.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Industrieunternehmen. Im Rahmen von Verbundprojekten mit deutschen Unternehmen sind auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.

Es ist im Sinne der anwendungsorientierten Umsetzung der Forschungsergebnisse auf ein angemessenes Verhältnis (mind. 2:1 des Arbeitsaufwandes) zwischen industriellen und institutionellen Partnern zu achten. Verbundprojekte sollten unter industrieller Federführung stehen. Der gesamte Arbeitsaufwand des Verbundprojektes sollte mindestens 100 Personenjahre betragen, von denen die deutschen Partner mindestens 10% beitragen.

Eine Beteiligung von deutschen Partnern an Projektvorschlägen im Rahmen des Part B des ARTEMIS Call 2012 (ARTEMIS Innovation Pilot Programmes) ist mit Mitteln des BMBF nur dann zuwendungsfähig, wenn sie zu

  • AIPP1 (Critical Systems Engineering Factories),
  • AIPP3 (Seamless communication and interoperability – Smart environments: the Neural System for society) oder
  • AIPP 4 (Production and Energy Systems Automation) hier nur Production Systems Automation

beitragen.

Außerdem sollte jeder Partner zu jedem technischen Arbeitspaket des Projektes, an dem er beteiligt ist, mindestens 6 Personenmonate Arbeitsaufwand einplanen.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuEuI-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Be-sonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Verfahren

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger

Projektträger im DLR
Softwaresysteme und Wissenstechnologien (PT-SW)
Rosa-Luxemburg-Str. 2
10178 Berlin

beauftragt.

Ansprechpartner ist Dr. Michael Weber, Tel. +49 30 67055-750, michael.weber@dlr.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen (http://www.kp.dlr.de/profi/easy).

Spätestens mit der Vorlage des Full Project Proposals (FPP) am 06.09.2012 beim ARTEMIS JU sind dem Projektträger förmliche Förderanträge von jedem deutschen Projektpartner – möglichst unter Nutzung von „easy“ – elektronisch sowie in schriftlicher Form rechtsverbindlich unterzeichnet auf dem Postweg (Eingang spätestens am 13.09.2012) vorzulegen.

Es ist darauf zu achten, den Anteil des ARTEMIS JU an der Förderung (16,7%) der Projektkosten bzw. -ausgaben als Mittel Dritter aufzuführen.

Außerdem ist ein Verwertungsplan (in Deutsch) entsprechend der Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis vorzulegen.

Grundlage einer Bewilligung der Zuwendung ist die Entscheidung des ARTEMIS JU über eine Förderung des Vorhabens, die im 4. Quartal 2012 erwartet wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

Dr. E. Landvogt


Ansprechpartner

  • Dr. Michael Weber

    • Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V., Projektträger Softwaresysteme und Wissenstechnologien
    • Rosa-Luxemburg-Str. 2
    • 10178 Berlin
    • Telefonnummer: 030 67055-750
    • E-Mail-Adresse: Michael.Weber@dlr.de

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