Elektronik und Elektroniksysteme
In der Projektträgerschaft Elektronik und Elektroniksysteme werden vom BMBF geförderte Forschungsprojekte der Silizium-Nanoelektronik und Silizium-Mikroelektronik betreut. Die vielschichtige Themenpalette umfasst sowohl Technologien, Werkstoffe und Ausrüstungen für die Chip-Herstellung als auch innovative Chip-Anwendungen sowie Forschungsvorhaben zum Entwurf nano-/mikroelektronischer Komponenten und Systeme.
Strategie
In der Projektträgerschaft
Elektronik und Elektroniksysteme werden vom BMBF geförderte Forschungsprojekte der Silizium-Nanoelektronik und Silizium-Mikroelektronik betreut. Die vielschichtige Themenpalette umfasst sowohl Technologien, Werkstoffe und Ausrüstungen für die Chip-Herstellung als auch innovative Chip-Anwendungen sowie Forschungsvorhaben zum Entwurf nano-/mikroelektronischer Komponenten und Systeme. Besonderes Gewicht wird auf die Förderung der Verbund-Forschung gelegt, um das Innovationspotenzial aus der Kooperation von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Industrieunternehmen zu stärken und auszuschöpfen.
Förderziele
Auf dem Gebiet der Nanoelektronik soll die
BMBF-Forschungsförderung dazu beitragen, vorrangig die wissenschaftlich-technische Basis ausgewählter Teilgebiete zu stärken, deren Innovationsorientierung zu unterstützen und den Technologietransfer von der Forschung in die Wirtschaft zu intensivieren. Dabei wird das Ziel verfolgt, die vorhandenen Voraussetzungen für die Entstehung neuer High-Tech-Arbeitsplätze in Deutschland zu verbessern, die Position der deutschen IuKT-Branchen im internationalen Wettbewerb zu stärken und deren Wertschöpfungsanteile zu erhöhen (
Förderprogramm IKT 2020).
Methodik der Förderung
Gefördert werden Verbundprojekte in der vorwettbewerblichen Forschung und Entwicklung, an denen sich möglichst mehrere Industrieunternehmen, aber auch nichtindustrielle Forschungseinrichtungen mit eigenen Teilprojekten beteiligen, um eine gemeinsame Gesamtzielstellung erfüllen zu können. Derartige Verbundprojekte sind überwiegend industriell geführt. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Universitäten und Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Förderung erfolgt in der Regel durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die dabei möglichen Förderquoten richten sich nach den Grundsätzen der Europäischen Union.
Weitere Themen