
Informations- und Kommunikationstechnologien durchdringen in immer stärkerem Maße alle Bereiche in unserer Gesellschaft. Ob im privaten Umfeld, am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Leben: Vom richtigen und zuverlässigen Funktionieren der IKT-Systeme und dem Vertrauen in die Sicherheit dieser Systeme hängen inzwischen weite Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens ab.
Mit dem "Arbeitsprogramm IT-Sicherheitsforschung" wurde der thematische Rahmen für die Förderung im Bereich IT-Sicherheitsforschung abgesteckt. Für eine Laufzeit von 5 Jahren werden vom BMBF hierfür Fördermittel in Höhe von 30 Mio. Euro bereitgestellt.
Zur aktuellen Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung der IT-Sicherheit
Erwartet werden innovative Forschungsprojekte zu den beiden Themenschwerpunkten:
Als übergeordnete Zielsetzungen gelten dabei:
Für Ihre Fragen stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Die Förderberatung des Bundes hilft Ihnen unter 0800 26 23 009 bei grundsätzlichen Fragen zur Förderung. Detaillierte fachliche Fragen zu den zwei festgelegten Schwerpunkten beantwortet der vom BMBF zur Abwicklung der Fördermaßnahme "IT-Sicherheitsforschung" beauftragte Projektträger Softwaresysteme und Wissenstechnologien im DLR e.V..
Für das Einreichen Ihrer Skizzen steht Ihnen über das Internet-Portal pt-outline ein komfortables und schlankes Online-Werkzeug zur Verfügung.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger des BMBF bis spätestens 15. Juni 2010 Projektskizzen in schriftlicher und auch in elektronischer Form vorzulegen. Gilt nur für Verbundprojekte: Es ist eine Projektskizze in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Projektskizzen sollen über das Internet-Portal pt-outline online erstellt werden. Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich bis zum Abgabetermin der ersten Verfahrensstufe unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden.
Förderkriterien
Wichtige Kriterien für eine positive Förderentscheidung sind Exzellenz, Innovationsgrad und der Beitrag des Vorhabens zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen. Die Bewertungskriterien im Detail können Sie der Förderrichtlinie entnehmen. Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.
Vorangegangene Bekanntmachungen (abgeschlossen)
Bekanntmachung des BMBF vom 26.08.2009
Skizzentool
pt-outline