Förderinformationen

Ziele der Förderung

  • Stärkung der Innovationsorientierung und des Technologietransfers in den Forschungsgebieten der Informatik
  • Umsetzung von FuE-Ergebnissen in Produkte, Verfahren und/oder Dienstleistungen nach Abschluss der Projekte oder zeitlich parallel als Spin-offs (außerhalb der Förderung)
  • Entwicklung und Strukturierung der Forschungslandschaft, insbesondere für neue interdisziplinäre Gebiete mit einem absehbaren Anwendungspotential
  • Stärkung von KMU und Unternehmen aus den neuen Bundesländern durch die Einbindung in innovative FuE -Vorhaben

 

Kriterien für die Auswahl von Projekten

  • In der Regel Verbundprojekte von Forschungseinrichtungen, Universitäten und Unternehmen der Wirtschaft, insbesondere KMU
  • Konkrete Fragestellung aus Anwendungsfeldern, abgeleitete FuE in anwendungsorientierter Grundlagenforschung bis vorwettbewerblicher FuE (Federführung Anwender)
  • Langfristig orientierte Grundlagenforschung für absehbare Szenarien in der Zukunft mit gewichtigem Anwendungspotential
  • Sorgfältig strukturiertes und straffes Projektmanagement
  • Konzept zur Know-how-Akquisition und zum Know-how-Transfer als Bestandteil des Antrags
  • Förderdauer der Vorhaben angepasst an Dynamik des IT-Markts 2 - 4 Jahre, interdisziplinäre Leitprojekte auch 4 - 8 Jahre
  • Arbeitsaufwand pro Forschergruppe/Forschungspartner möglichst nicht unter 2 - 3 Mannjahre p.a.

 

Wer kann Fördermittel erhalten?

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Bildungseinrichtungen.
  • Die Antragsteller müssen über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende personelle und materielle Kapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden besonders ermuntert, Förderanträge zu stellen.
  • Vorhaben müssen grundsätzlich in Deutschland, zumindest aber mit Wertschöpfung für Deutschland durchgeführt werden.

 

Worin besteht die Förderung?

  • Die Förderung erfolgt in der Regel durch nicht rückzahlbare Zuschüsse.
  • Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis 50 % anteilfinanziert werden können.
  • Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die bis 100 % gefördert werden können.
  • Für Unternehmen aus den Neuen Bundesländern und für kleine und mittlere Unternehmen bestehen Bonusregelungen, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.

 

Wie erfolgt die Antragstellung?

  • Anträge auf Projektförderung sind schriftlich auf entsprechenden Vordrucken zu stellen die einschließlich der zugehörigen Richtlinien im Internet als "Elektronisches Antragssystem easy" abrufbar sind.
  • Das elektronische Antrags- / Angebotssystem easy erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge (Formulare AZA, AZK, AAA, AAK und AZV) am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. [Hier] finden Sie weitere Informationen wie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen.